Umgangspflegschaft

Der Wirkungskreis der Umgangspflegschaft umfasst die Förderung des Umgangs zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil/ der Bezugsperson bzw. die Umsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung oder einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern.

Kinder haben die Trennung und Scheidung ihrer Eltern meistens nicht gewollt. Aber sie sind davon betroffen. Sie brauchen ihre Eltern und wollen weiterhin von ihnen geliebt und versorgt werden. Die mit der Trennung verbundenen Veränderungen im Alltag können verunsichern. Und gerade jetzt, wo das Kind auf Nähe und Zuwendung besonders angewiesen ist, beschäftigen sich die Erwachsenen häufig mit sich selbst. Im Extremfall verlieren beide Eltern ihr gemeinsames Kind – und dessen Bedürfnis nach beiden Eltern – aus dem Blick.

Das macht die Situation für das Kind nicht leicht – oft sogar unerträglich.

Eltern werden begleitet und unterstützt, um zu erkennen, was bei der Gestaltung des Umgangs aus Sicht des Kindes wichtig ist.

Ziel der Umgangsregelungen sollte sein, dem Kind einen möglichst leichten Zugang zu beiden Eltern zu erhalten bzw. aufzubauen.